112. Auktion

10.5.2025

Lot 314

Armand Schwob & Frère
Pateck Genève

Extrem seltene, historisch interessante Taschenuhr mit Minutenrepetition

Verkauft

schätzpreis
3.0005.000 €
Realisierter Preis
3.900 €
Merkmale
Gehäuse
18 kt Roségold, graviertes Monogramm, guillochiert, Werksverglasung.
Zifferblatt
Email.
Werk
Brückenwerk, 2 Hämmer / 2 Tonfedern, Ankerhemmung, Goldschrauben-Komp.-Unruh.
Geh.-Nr.11042
Maße55 mm
Circa1885
LandSchweiz
Gewicht124 g


Diese Uhr stammt nicht von Patek Philippe, sondern von Armand Schwob & Frère, die einen Teil ihrer Uhren unter der Bezeichnung "Pateck Geneve" verkaufte. Wie bei Patek Philippe ist das Werk mit verschraubten Goldchatons, einem Ausgleichsanker und einer Breguet-Spirale ausgestattet.


Aus dem Allgemeinen Journal der Uhrmacherkunst vom 15. April 1894:
Der Prozess Patek, Philippe & Co. contra Armand Schwob & Frère wegen Nachahmung
Am 9. Juli 1885 entdeckte ein Vertreter von Patek, Philippe & Co. in der Schweizer Abteilung der Ausstellung in Antwerpen in den Vitrinen der Firma Armand Schwob & Frère aus La Chaux-de-Fonds Uhren mit der Aufschrift "Pateck Genève".
In der Jury kam es zu Diskussionen, Briefe gingen hin und her, und schließlich wurde ein offizielles Protokoll erstellt, in dem die Entfernung der Schwob-Vitrinen vorgeschlagen wurde. Die Firma Armand Schwob & Frère wandte sich an die Presse und gab zu, in ihren Vitrinen eine einzige Uhr mit der Bezeichnung "Pateck Genève" gefunden zu haben, die jedoch nicht von Armand Schwob & Frère stammte. Schwob beklagte sich, von seinen Konkurrenten beleidigt und verleumdet worden zu sein. Das Haus Patek Philippe & Cie, Genève behauptete, dass das Haus A. Schwob & Frères ihnen erheblichen Schaden zugefügt hatte, indem es in unzulässiger Weise seinen Namen oder einzelne seiner Namen auf Uhren minderer Qualität eingravieren ließ, die dann wahrscheinlich als Patek-Uhren angepriesen oder verkauft wurden. Das Haus A. Schwob & Frère erwiderte, die Inschrift "Pateck Geneve", die nicht mit denen von Patek, Philippe & Co. vergleichbar seien, könnten die Käufer nicht täuschen. A. Schwob & Frère stützte sich ferner auf den alten, weit verbreiteten Brauch, auf die Cuvetten den Namen "Pateck" zu gravieren, wovon das Genfer Haus immer Kenntniss gehabt habe, ohne jemals dagegen zu protestieren. Auch im Ausland könne es keine Verwechslung zwischen echten Patek-Uhren und ihren minderwertigen Uhren geben, deren Inschriften stets den Namen Pateck, also mit einem c, tragen würden. Deshalb hätten sie in gutem Glauben gehandelt und hätten dem Genfer Haus keinen Schaden zugefügt. Nach vier Verhandlungstagen fällte das Kantonsgericht Neuchâtel einstimmig ein Urteil: Die Firma A. Schwob & Fils, Chaux-de-Fonds durfte den Namen "Pateck" nicht mehr verwenden. Die Firma A. Schwob & Fils wurde verpflichtet, der Firma Patek, Philippe & Cie 15 000 Franken zu bezahlen. Das Urteil wurde nicht veröffentlicht. Das Haus A. Schwob & Frere trug die Gerichtskosten.